von Leonard Gohlke
10. Oktober 2025
Die Mobilitätswende hat längst die Personalabteilungen erreicht. Während früher hauptsächlich Dienstwagen als Benefit galten, setzen heute immer mehr Unternehmen auf nachhaltige Alternativen. Der ÖPNV-Zuschuss entwickelt sich dabei zum echten Mitarbeiter-Magneten vorausgesetzt, die steuerlichen Fallstricke werden geschickt umschifft.
Nach mehr als 4 Jahren Erfahrung in der Lohnbuchhaltung erleben wir täglich, wie Unternehmen bei der steuerlichen Behandlung von Verkehrszuschüssen ins Straucheln geraten. Dieser Artikel räumt mit den häufigsten Missverständnissen auf und zeigt, wie Sie den maximalen Nutzen aus Ihren ÖPNV-Benefits herausholen.
Wenn wir von ÖPNV-Zuschüssen sprechen, meinen wir sämtliche Arbeitgeberleistungen, die Mitarbeitenden die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel erleichtern oder vergünstigen. Das Spektrum reicht dabei weit über das klassische Jobticket hinaus:
Die gängigsten Varianten in der Praxis:
Steuerrechtlich werden diese Benefits als geldwerte Vorteile eingestuft. Das bedeutet: Ohne entsprechende Regelungen landen sie automatisch auf der Lohnabrechnung und erhöhen die Steuer- und Sozialversicherungslast. Genau hier liegt jedoch das Potenzial für clevere Gestaltungen.
Die attraktivste Lösung bietet § 3 Nr. 15 EStG, der Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel komplett von der Steuer befreit. Allerdings müssen Sie dabei eine entscheidende Bedingung beachten: Die Leistung muss zusätzlich zum regulären Arbeitslohn gewährt werden.
Was bedeutet "zusätzlich" konkret? Der Zuschuss darf nicht im Rahmen einer Gehaltsumwandlung erfolgen. Wenn ein Mitarbeiter beispielsweise auf 100 Euro Bruttogehalt verzichtet, um dafür ein Deutschlandticket zu erhalten, greift die Steuerfreiheit nicht. Stattdessen muss der Arbeitgeber den Zuschuss "on top" zum vereinbarten Gehalt zahlen.
Diese Regelung deckt sowohl Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte als auch private Fahrten im öffentlichen Nahverkehr ab. Ein echter Gewinn für alle Beteiligten: Der Mitarbeiter spart Steuern und Sozialabgaben, das Unternehmen reduziert seine Lohnnebenkosten.
Nicht immer lässt sich die Steuerfreiheit realisieren – etwa wenn Zuschüsse im Rahmen einer Cafeteria-Lösung oder Gehaltsumwandlung gewährt werden. Hier kommt die Pauschalbesteuerung nach § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG ins Spiel.
Die Eckdaten der Pauschalbesteuerung:
Rechenbeispiel für ein Deutschlandticket (58 Euro):
Trotz der zusätzlichen Kosten kann sich diese Variante lohnen, da keine Sozialversicherungsbeiträge anfallen und der Mitarbeiter den vollen Benefit erhält.
Ein häufiger Stolperstein in der Praxis: Die Verrechnung von ÖPNV-Zuschüssen mit der Entfernungspauschale. Steuerfreie oder pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen werden auf die ansetzbare Entfernungspauschale angerechnet.
Praxisfall aus unserer Beratung: Eine Marketingmanagerin erhält von ihrem Arbeitgeber das Deutschlandticket (58 Euro) steuerfrei. Ihre monatlichen Fahrtkosten zur Arbeit belaufen sich auf 120 Euro. In der Steuererklärung kann sie nur noch 62 Euro (120 € - 58 €) als Werbungskosten ansetzen.
Diese Regelung verhindert eine "Doppelbegünstigung" und ist durchaus berechtigt – sollte aber bei der Kommunikation mit Mitarbeitenden transparent gemacht werden.
Seit der Einführung des Deutschlandtickets haben sich die Spielregeln für ÖPNV-Zuschüsse grundlegend geändert. Der einheitliche Preis von 58 Euro und die deutschlandweite Gültigkeit machen es für Unternehmen kalkulierbar und für Mitarbeiter attraktiv.
Bewährte Gestaltungsmodelle aus der Praxis:
Vollfinanzierung: Das Unternehmen übernimmt die kompletten 58 Euro zusätzlich zum Gehalt. Steuerfreie Behandlung, hohe Mitarbeiterzufriedenheit, überschaubare Kosten.
Teilfinanzierung: Arbeitgeber zahlt beispielsweise 30 Euro, Mitarbeiter trägt 28 Euro selbst. Reduziert die Kosten für das Unternehmen, bietet trotzdem einen spürbaren Benefit.
Jobticket-Kooperationen: Viele Verkehrsbetriebe bieten Firmen-Rabatte an. Hier lassen sich oft bessere Konditionen als beim regulären Deutschlandticket erzielen.
In meiner Beratungspraxis begegnen mir immer wieder dieselben Stolperfallen. Die wichtigsten möchte ich Ihnen ersparen:
Fehler 1: Unklare Zusätzlichkeit Vereinbarungen wie "Das Jobticket ist Teil Ihres Gesamtpakets" führen geradewegs in die Steuerpflicht. Formulieren Sie eindeutig, dass der Zuschuss zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährt wird.
Fehler 2: Vermischung verschiedener Benefits Wenn Sie ÖPNV-Zuschüsse mit anderen steuerfreien Leistungen (wie Tankgutscheinen) kombinieren, achten Sie auf die jeweiligen Höchstgrenzen und Voraussetzungen.
Fehler 3: Fehlende Dokumentation Halten Sie die Art der Gewährung schriftlich fest. Bei Betriebsprüfungen müssen Sie die Zusätzlichkeit und ordnungsgemäße Behandlung nachweisen können.
Neben ÖPNV-Zuschüssen gibt es weitere Mobilitäts-Benefits, die steuerlich begünstigt sind:
Eine durchdachte Kombination verschiedener Mobilitäts-Benefits kann die Attraktivität für unterschiedliche Mitarbeitergruppen erhöhen.
Die Regierung plant weitere Verbesserungen bei den steuerlichen Rahmenbedingungen für nachhaltige Mobilität. Diskutiert werden unter anderem höhere Freibeträge und vereinfachte Regelungen für Arbeitgeber.
Parallel dazu entwickeln sich neue Mobilitätskonzepte wie Sharing-Modelle oder multimodale Ansätze, die in den kommenden Jahren steuerlich berücksichtigt werden könnten.
ÖPNV-Zuschüsse sind weit mehr als nur ein netter Nebeneffekt, sie entwickeln sich zum strategischen Baustein moderner Vergütungskonzepte. Bei korrekter steuerlicher Behandlung profitieren alle Beteiligten: Unternehmen sparen Lohnnebenkosten, Mitarbeiter erhalten echte Mehrwerte, und nebenbei leistet die gesamte Organisation einen Beitrag zur Mobilitätswende.
Der Schlüssel liegt in der professionellen Umsetzung. Wer die steuerlichen Spielregeln beherrscht und seine Mitarbeiter transparent über die Vorteile informiert, schafft einen echten Wettbewerbsvorteil im Kampf um Fachkräfte.
Die wichtigsten Erfolgsfaktoren auf einen Blick:
✓ Eindeutige Zusätzlichkeit dokumentieren
✓ Verschiedene Gestaltungsmodelle prüfen
✓ Mitarbeiter über steuerliche Auswirkungen informieren
✓ Regelmäßige Überprüfung bei Rechtsänderungen
In einer Zeit, in der sich Mitarbeiter zunehmend für nachhaltige Arbeitgeber entscheiden, können gut durchdachte ÖPNV-Benefits den entscheidenden Unterschied machen. Die Investition in eine professionelle steuerliche Beratung zahlt sich dabei in der Regel schon nach wenigen Monaten aus.
Bundesregierung - Einführung des Deutschlandtickets
emplu hat bei OMR Reviews die begehrte Auszeichnung als TOP RATED in der Kategorie Benefit Administration erhalten. Diese Anerkennung spiegelt unsere Expertise und unser Engagement wider, die besten Lösungen für unsere Kunden zu bieten.