Öffentliche Verkehrsmittel erfreuen sich wachsender Beliebtheit, vor allem als umweltfreundliche Alternative zum Auto in städtischen Gebieten. Sie helfen den CO2-Ausstoß zu reduzieren und erleichtern das tägliche Pendeln.
Steuerfreie Fahrtkostenerstattung für Mitarbeitende
Der ÖPNV-Zuschuss ist ein steuerfreier Fahrtkostenzuschuss, den Unternehmen ihren Mitarbeitenden für Fahrten mit dem öffentlichen Nahverkehr gewähren können. Grundlage ist §3 Nr. 15 EStG, wonach Arbeitgeber Ausgaben für Bus und Bahn komplett steuer- und sozialabgabenfrei übernehmen dürfen – solange es sich um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handelt. Mit dem ÖPNV-Zuschuss können unter anderem folgende Angebote unterstützt werden:
Mit emplu ist das Beantragen und Verwalten von ÖPNV-Zuschüssen unkompliziert. Mitarbeitende können ihre Fahrscheine einfach über die App hochladen und bekommen ihre Ausgaben problemlos erstattet.
Schnelles Hochladen von Belegen per App
Mitarbeitende laden ihre Fahrscheine einfach und direkt in der App hoch.
Flexibilität in der Wahl der Verkehrsmittel
Arbeitgeber können zwischen ÖPNV-Tickets und anderen Fahrtkostenzuschüssen wählen.
Rechtssicherheit bei der Verwendung von ÖPNV-Tickets
Sichere Handhabung durch Belegprüfung und digitale Antragstrecken.
Integration in die Lohnbuchhaltung
Einfache Anbindung an Lohnabrechnungssysteme sichert eine korrekte Abwicklung.
Erstattung der Fahrkosten mit der Lohnzahlung
Die Kosten werden automatisch mit der Gehaltsabrechnung erstattet.
So wird der ÖPNV-Zuschuss beantragt
1. Belege hochladen
Mitarbeitende scannen und laden ihre Fahrscheine direkt über die App hoch.
2. Belegeprüfung
Die Belege können vor Annahme noch einmal eingesehen und geprüft werden.
3. Kostenerstattung
Die Erstattung der Fahrtkosten erfolgt automatisch mit der nächsten Lohn- oder Gehaltszahlung.
Das gilt es zu beachten:
Zusätzlichkeit: Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden – eine Gehaltsumwandlung ist nicht zulässig.
Zweckbindung: Der Zuschuss darf ausschließlich für Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verwendet werden – also z. B. Bus, Bahn, U-Bahn, Straßenbahn
Erste Tätigkeitsstätte: Bei Einzelfahrkarten muss es sich um Fahrten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte handeln – keine privaten oder Fernreisen.
Dokumentation: Eine nachvollziehbare Dokumentation ist Pflicht – z. B. durch den Upload von Tickets oder Belegen über das dafür vorgesehene portal bei emplu.
emplu ermöglicht eine vollständig digitale und einfache Abwicklung – von der Prüfung aller Voraussetzungen bis zur lückenlosen Dokumentation.
Können Monats- und Jahreskarten bezuschusst werden?
Ja, beide Ticketarten können für Mitarbeitende berücksichtigt werden. Bei Jahreskarten sind auch Abo-Anträge über emplu möglich.
Gibt es eine Obergrenze für die monatliche Erstattung?
Nein, es gibt keinen Höchstbetrag, ihr könnt die Höhe selbst festlegen.
ÖPNV-Zuschuss als Benefit anbieten?
Mit emplu geht das einfach, flexibel und rechtssicher. Informiere dich jetzt unverbindlich und gestalte moderne Mitarbeiterbenefits, die wirklich ankommen.