Anika Brunner
24. April 2025
Viele Unternehmen möchten ihren Mitarbeitenden steuerfreie Sachbezugsgutscheine anbieten und fragen sich dabei, worauf sie achten müssen, damit diese auch wirklich den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Besonders die Abgrenzung zwischen einem steuerfreien Sachbezug und einem geldwerten Vorteil sorgt in der Praxis häufig für Unsicherheiten. Schließlich möchte niemand versehentlich eine Lohnsteuerpflicht auslösen oder im Rahmen einer Betriebsprüfung für Überraschungen sorgen.
In diesem Beitrag erklären wir, welche Anforderungen aktuell für Sachbezugsgutscheine gelten, warum die 50-Euro-Grenze beim Sachbezug so wichtig ist und wie wir bei emplu sicherstellen, dass alle unsere Gutscheine den gesetzlichen Vorgaben entsprechen — für maximale steuerliche Sicherheit und sorgenfreie Arbeitgeber-Benefits.
Steuerfreie Gutscheine vom Arbeitgeber gehören zu den beliebtesten Benefits, die Unternehmen ihren Mitarbeitenden zusätzlich zum Gehalt anbieten können. Der große Vorteil: Bis zu einer Freigrenze von 50 € pro Monat und Mitarbeitenden bleiben diese Sachzuwendungen steuer- und sozialversicherungsfrei — sowohl für das Unternehmen als auch für die Mitarbeitenden.
So können Arbeitgeber Wertschätzung zeigen und gleichzeitig die Nettovorteile für ihre Mitarbeitenden spürbar erhöhen, ohne dass zusätzliche Abgaben anfallen. Voraussetzung ist allerdings, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen exakt eingehalten werden. Und genau hier entstehen häufig Unsicherheiten.
Die Grundlage für steuerfreie Sachbezugsgutscheine bildet der § 8 Abs. 1 Satz 3 EStG in Verbindung mit dem aktuellen BMF-Schreiben vom 15.03.2022. Damit ein Gutschein als steuerfreier Sachbezug gilt, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Maximal 50 € pro Monat und Mitarbeitenden (die sogenannte 50-Euro-Grenze beim Sachbezug).
- Nur für Waren oder Dienstleistungen des Ausstellers.
- Keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Dritten.
- Beachtung der Vorgaben des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) bei bestimmten Gutscheinen mit limitierter Produktpalette.
Die Einhaltung dieser Regelungen ist entscheidend, um die Steuerfreiheit der Sachbezugsgutscheine sicherzustellen.
Wir bei emplu haben ein umfassendes System entwickelt, um Unternehmen genau diese Sicherheit zu bieten. Unser Anspruch ist es, Arbeitgebern ein Benefit-Angebot bereitzustellen, das nicht nur attraktiv für Mitarbeitende ist, sondern auch vollständig gesetzeskonform funktioniert.
Unabhängig davon, welches Budget ein Unternehmen für Benefits bereitstellt — unsere Plattform lässt pro Mitarbeitenden und Monat nur steuerfreie Sachbezugs-Gutscheine bis maximal 50 € zu. Eine Überschreitung dieser Freigrenze ist systemisch ausgeschlossen. Das reduziert das Haftungsrisiko und schafft Planungssicherheit für die Lohnbuchhaltung.
Bevor ein Gutschein in unser Portfolio aufgenommen wird, prüfen wir detailliert, ob er die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Dabei achten wir darauf:
- dass der Gutschein ausschließlich zum Bezug von Waren und Dienstleistungen aus der eigenen Produktpalette des Ausstellers berechtigt
- dass Anbieter mit einheitlichem Marktauftritt den Kriterien für Sachbezüge entsprechen
- dass keine Marketplaces oder Gutscheine mit Einlösbarkeit bei Partnern anderer Anbieter ins Angebot aufgenommen werden.
Gutscheine für Anbieter mit breit gefächerter Produktpalette werden bei uns strikt getrennt, um sicherzustellen, dass sie ausschließlich innerhalb der jeweiligen Produktpalette genutzt werden können. So erfüllen wir die besonderen Vorgaben gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b ZAG und sichern auch hier die Steuerfreiheit der Gutscheine ab.
Sachbezugsgutscheine bleiben ein äußerst attraktives und steuerlich interessantes Benefit-Instrument für Unternehmen. Entscheidend ist jedoch die exakte Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Wer hier auf Nummer sicher gehen möchte, sollte auf einen erfahrenen und sorgfältig arbeitenden Anbieter wie emplu setzen.
emplu bietet Unternehmen nicht nur eine vielseitige und mitarbeiterfreundliche Gutschein-Plattform, sondern auch maximale steuerliche Sicherheit.
Sie haben Fragen zu den gesetzlichen Vorgaben für steuerfreie Sachbezugsgutscheine oder möchten mehr über unser Angebot erfahren? Unser Team steht Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzen keine steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beurteilung oder Beratung. emplu empfiehlt ausdrücklich, steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen sowie individuelle Implikationen stets mit dem eigenen Steuerberater oder einer entsprechenden Fachberatung zu klären.
emplu übernimmt keinerlei Verpflichtung, Verantwortung oder Sorgfaltspflichten im Hinblick auf eine bestimmte rechtliche oder steuerliche Ausgestaltung.
Welche Sachbezugshöchstgrenze gilt aktuell für steuerfreie Gutscheine?
Die monatliche Freigrenze für steuerfreie Sachbezüge liegt 2025 weiterhin bei 50 € pro Mitarbeitendem. Wichtig: Diese Grenze darf nicht überschritten werden – sonst sind alle Leistungen in dem Monat steuer- und sozialversicherungspflichtig. Mit emplu ist diese Grenze systemisch abgesichert.
Was zählt überhaupt als steuerfreier Sachbezug?
Als Sachbezug gilt ein Gutschein nur dann, wenn er:
Was ist der Unterschied zwischen Sachbezug und geldwertem Vorteil?
Ein Sachbezug ist eine nicht in Geld bestehende Zuwendung (z. B. Gutschein für Waren), die unter bestimmten Bedingungen steuerfrei bleibt. Ein geldwerter Vorteil entsteht dagegen, wenn Mitarbeitende z. B. Geld auszahlen oder frei über den Betrag verfügen können – in diesem Fall entsteht Steuerpflicht.
Wie stellt emplu die steuerliche Konformität sicher?
emplu setzt auf drei Sicherheitsstufen:
Warum ist die Einhaltung der 50 €-Grenze so kritisch?
Wird diese Grenze auch nur um wenige Cent überschritten – z. B. durch mehrere gleichzeitig genutzte Benefits – verlieren alle Leistungen des Monats ihren steuerfreien Status. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen und Prüfungsrisiken führen. Deshalb ist ein kontrolliertes System wie das von emplu so wertvoll.
Können Mitarbeitende mehrere Gutscheine pro Monat erhalten?
Ja – aber nur, wenn der Gesamtwert unter 50 € bleibt. Bei emplu ist das technisch sichergestellt. Die Plattform verhindert automatisch eine Überschreitung, auch bei Mehrfachnutzung oder verschiedenen Partnergutscheinen.
Sind alle Gutscheine im Markt automatisch steuerfrei nutzbar?
Nein. Viele Anbieter – vor allem Marketplaces, offene Plattformen oder kombinierbare Gutscheinsysteme – erfüllen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Deshalb nimmt emplu nur Anbieter mit klarer Produktpalette und konformer Einlöseumgebung auf.
Gibt es Ausnahmen für Mobilitäts- oder Essenszuschüsse?
Ja. Diese gelten steuerlich als eigene Kategorien mit jeweils eigenen Freigrenzen und Bedingungen. Essenszuschüsse orientieren sich z. B. an einem amtlichen Sachbezugswert (7,23 € pro Tag). Diese Werte gelten zusätzlich zur 50 €-Grenze – sollten aber nicht vermischt werden.
Wie hilft emplu bei einer steuerlichen Prüfung?
emplu bietet ein vollständiges Reporting mit allen Buchungs- und Einlöseinformationen auf Knopfdruck. Das erleichtert die Zusammenarbeit mit Steuerberater:innen und sichert Unternehmen gegenüber Behörden bestmöglich ab.