Anika Brunner
09. Mai 2025
Die bAV ist eine Zusatzrente, die der Arbeitgeber für seine Mitarbeitenden organisiert. Sie ergänzt die gesetzliche Rentenversicherung und dient dazu, die spätere Versorgungslücke im Alter zu schließen. Der Aufbau erfolgt häufig durch sogenannte Entgeltumwandlung: Ein Teil des Bruttogehalts wird steuer- und sozialabgabenfrei in eine Rentenlösung eingezahlt. Alternativ oder zusätzlich kann der Arbeitgeber auch eigene Beiträge leisten.
Seit 2019 sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, einen Zuschuss von mindestens 15 % zur Entgeltumwandlung zu leisten (§1a Abs. 1a BetrAVG) – sofern keine tarifvertragliche Regelung besteht. Die rechtliche Grundlage liefert das Betriebsrentengesetz (BetrAVG).
👉 BetrAVG Gesetzestext direkt
Ein durchdachtes bAV-Konzept bietet Unternehmen weit mehr als nur die Erfüllung einer Pflicht. Die wichtigsten Vorteile im Überblick:
Ein modernes bAV-Angebot zeigt: Dieses Unternehmen investiert in die Zukunft seiner Mitarbeitenden. Das wirkt wertschätzend und emotional bindend.
Beiträge zur bAV können als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Gleichzeitig sparen Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge, wenn Teile des Bruttogehalts in die Altersvorsorge umgewandelt werden.
Durch ein professionell aufgesetztes bAV-Modell sichern sich Arbeitgeber rechtlich ab – insbesondere durch die Einhaltung der Zuschusspflicht.
Gerade bei jüngeren Generationen gehört eine gut erklärte, flexibel gestaltbare bAV zu den Entscheidungskriterien bei der Arbeitgeberwahl. Wer hier punkten will, sollte vorbereitet sein.
Die bAV ist für viele Arbeitnehmer:innen eine der effizientesten Möglichkeiten, zusätzlich fürs Alter vorzusorgen – mit konkreten Mehrwerten:
Besonders vorteilhaft: Die Einzahlungen erfolgen „brutto“ – also bevor Lohnsteuer und Sozialabgaben abgezogen werden. Das macht sie für viele Beschäftigte besonders attraktiv.
Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des monatlichen Bruttogehalts direkt in eine bAV-Police eingezahlt. Bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung sind steuerfrei möglich (2025: rund 3.624 € jährlich), zusätzlich 4 % sozialversicherungsfrei.
Für Mitarbeitende bedeutet das: Mehr Altersvorsorge bei geringerer Nettobelastung. Für Arbeitgeber: Pflichtzuschuss von mindestens 15 %. Darüber hinaus können viele Unternehmen freiwillig höhere Zuschüsse gewähren – was in der Kommunikation intern stark wirkt.
Die Einführung oder Überarbeitung einer bAV sollte strategisch geplant sein. Folgende Fragen helfen bei der Vorbereitung:
Ein zentraler Erfolgsfaktor ist auch die Verständlichkeit: Nur wenn Mitarbeitende die Vorteile wirklich begreifen, wird die bAV als Benefit wahrgenommen – nicht als bürokratische Pflicht.
Als unabhängiger bAV-Partner legen wir bei Emplu besonderen Wert auf folgende Punkte:
1. Unabhängigkeit der Makler
Unsere Partner sind nicht an eine einzelne Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern vergleichen für dich verschiedene Anbieter und Tarife – objektiv und bedarfsgerecht.
2. Flexibilität der Lösungen
Wir setzen auf Modelle mit variablen Garantieniveaus, optionalen Zusatzbausteinen (z. B. BU-Schutz) und nachhaltigen Anlagestrategien. So kannst du eine bAV anbieten, die wirklich zu deinem Unternehmen passt.
3. Digitale Prozesse
Verwaltung, Beratung, Vertragsübersicht – alles digital, übersichtlich und DSGVO-konform. Das spart Zeit und vereinfacht HR-Prozesse.
4. Transparente Kostenstruktur
Keine versteckten Abschlusskosten oder intransparente Gebühren – unsere Partnerlösungen sind nachvollziehbar kalkuliert und fair kommuniziert.
5. Beratung & Kommunikation
Wir unterstützen dich nicht nur bei der Auswahl, sondern auch bei der Mitarbeiterkommunikation, internen Schulung und langfristigen Betreuung.
Die betriebliche Altersversorgung ist gesetzlich geregelt – aber sie ist auch eine echte Chance: für dich als Arbeitgeber, um dich modern und verantwortungsvoll aufzustellen. Und für deine Mitarbeitenden, die sich mehr finanzielle Sicherheit für die Zukunft wünschen.
Mit einem flexiblen Modell, einem unabhängigen Partner und klarer Kommunikation wird die bAV nicht zur Pflichtaufgabe, sondern zum echten strategischen Vorteil.
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